Seniorat ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen.
Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen.
Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich individueller Leistungzuschläge.
Pflegegrad: | monatlich: Privat- Anteil |
Pflegekassen-Anteil |
1 | ||
2 | 1.950,00 € | 770,00 € |
3 | 1.950,00 € | 1262,00 € |
4 | 1.950,00 € | 1.775,00 € |
5 | 1.950,00 € | 2.005,00 € |
|
||
Kurzzeitpflege
|
950,00 € |
1.591,20 € |
Verlängerung 22 T §39 SGB XI |
950,00 € | 1.591,20 € |
*ca. Angaben
Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter 0391- 790 5022
oder über unser Kontaktformular.
|
|
|